Alle Aktionäre, die im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind, sind zur Generalversammlung zugelassen und stimmberechtigt. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Jeder Aktionär kann sich an der Generalversammlung durch eine schriftlich bevollmächtige Person vertreten lassen. Es besteht kein gesetzliches Quorum.