Was Zahnärzte über das neuartige CORONAVIRUS wissen müssen und welche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind

Der folgende Artikel basiert auf ausgewählten, derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Berichten. Er kann die offiziellen Erklärungen der örtlichen Gesundheitsbehörden oder die Richtlinien der Regierung nicht ersetzen.

Was ist das neuartige Coronavirus-19 (COVID-19)?

Der aus Wuhan (China) stammende Erreger der viralen Lungenentzündung ist als ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) anerkannt, das COVID-19 verursacht. Zu den Anzeichen und Symptomen gehören Atemwegsbeschwerden und Fieber, Husten und Atemnot. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom und manchmal den Tod verursachen. Die WHO erklärte COVID-19 am 11.03.2020 zur Pandemie und wies auf "alarmierende Werte" in Bezug auf Ausbreitung und Schwere hin und bestätigte, dass es sich um eine erste durch ein Coronavirus verursachte Pandemie handelt[1].

Zahnärzten wird dringend empfohlen, sich an die Richtlinien und Empfehlungen der jeweiligen Zahnärzteverbände der Region zu halten oder die Empfehlung der American Dental Association (ADA) und der Centers for Disease Control and Prevention, USA (CDC), zu befolgen. "Die Anwendung von Standardvorkehrungen am zahnärztlichen Arbeitsplatz und die Erfassung einer gründlichen Anamnese von Symptomen und potentieller Exposition der Patienten ist entscheidend für das zahnärztliche Personal, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu erhalten, unabhängig davon, ob es sich um Grippe, 2019-nCoV oder andere übertragbare Krankheiten handelt", sagte Dr. Maria Geisinger, Vorsitzende des ADA Council on Scientific Affairs.[2]

Übertragungswege

Die typischen Übertragungswege für das 2019 n-CoV sind entweder über eine direkte Übertragung (Husten, Niesen und Tröpfcheninhalation) oder über Kontaktübertragung (Kontakt mit Mund-, Nasen- und Augenschleimhäuten) [3, 4]. Außerdem haben Studien gezeigt, dass die Krankheit direkt oder indirekt über den Speichel übertragen werden könnte. Es wurde berichtet, dass lebende Viren im Speichel von infizierten Personen vorhanden waren.[5]

Patienten und Zahnärzte können Viren und Bakterien ausgesetzt sein, die die Mundhöhle und die Atemwege infizieren. Die zahnärztliche Versorgung birgt immer das Risiko einer COVID-19-Infektion aufgrund der Verfahren, die eine persönliche Kommunikation mit den Patienten und eine häufige Exposition gegenüber Speichel, Blut und dem Umgang mit scharfen Instrumenten beinhalten.[3]

Infektionskontrollen für die zahnärztliche Praxis

Zahnärzte und Zahnärztinnen sollten damit vertraut sein

  • wie 2019-nCoV verbreitet wird,
  • wie man Patienten mit 2019-nCoV-Infektion identifiziert und
  • welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen sollten in der täglichen Praxis ergriffen werden, um die Übertragung von 2019-nCoV zu verhindern.

Die Maßnahmen zur Infektionskontrolle sollten von Zahnärzten und Zahntechnikern befolgt werden, vor allem weil Aerosole und Tröpfchen die Hauptübertragungswege von 2019-nCoV sind.

Über diese Empfehlungen wird in dem kürzlich veröffentlichten Artikel [3] berichtet, der auf folgenden Berichten basiert:

  • The Guideline for the Diagnosis and Treatment of Novel-Coronavirus Pneumonia (the 5th edition) http://www.nhc.gov.cn/yzygj/s7653p/202002/3b09b894ac9b4204a79db5b8912d4440.shtml
  • The Guideline for the Prevention and Control of Novel Coronavirus Pneumonia in Medical Institutes (the 1st edition) http://www.nhc.gov.cn/yzygj/s7659/202001/b91fdab7c304431eb082d67847d27e14.shtml and
  • The Guideline for the Use of Medical Protective Equipment in the Prevention and Control of Novel Coronavirus Pneumonia http://www.nhc.gov.cn/yzygj/s7659/202001/e71c5de925a64eafbe1ce790debab5c6.shtml released by the National Health Commission of the People’s Republic of China, and the practice experience in West China Hospital of Stomatology related to the outbreak of COVID-19 transmission.[3]

Bewertung der Patienten:

I. Erstens sollten die Zahnärzte in der Lage sein, einen Verdachtsfall von COVID-19 zu erkennen. Insgesamt wird einem Patienten mit COVID-19, der sich in der akuten fiebrigen Phase der Krankheit befindet, nicht empfohlen, die Zahnklinik aufzusuchen. Sollte dies dennoch geschehen, sollte der Zahnarzt in der Lage sein, den Patienten mit Verdacht auf eine 2019-nCoV-Infektion zu erkennen und den Patienten nicht in der Zahnklinik behandeln. Er/sie muss sicherstellen, dass er/sie den Patienten so schnell wie möglich der Abteilung für Infektionskontrolle bzw. dem Gesundheitsamt meldet.

II. Die Körpertemperatur des Patienten sollte gemessen werden. Ein berührungsloses Stirnthermometer wird für das Screening dringend empfohlen.

III. Ein Fragebogen sollte zum Screening von potentiell infizierten Patienten verwendet werden, bevor sie auf die zahnärztliche Stuhlseite geführt werden können. Dieser Fragebogen sollte zur regulären Patientenakte gehören und gespeichert werden. Diese Fragen sollten Folgendes beinhalten:

1. Haben Sie Fieber oder hatten Sie in den letzten 14 Tagen Fieber?

2. Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Husten oder Atembeschwerden?

3. Sind Sie innerhalb der letzten 14 Tage in ein Land oder eine Region gereist, das laut Weltgesundheitsorganisation als Risikogebiet eingestuft wurde?

4. Sind Sie innerhalb der letzten 14 Tage mit einer Person mit bestätigter 2019-nCoV-Infektion in Kontakt gekommen?

5. Sind Sie mit Menschen aus der Nachbarschaft/Region in Kontakt gekommen, die laut Gesundheitsamt als infizierte Personen gelten und die in den letzten 14 Tagen Fieber oder Atembeschwerden hatten?

6. Gibt es mindestens zwei Personen mit Fieber oder Atemwegsproblemen innerhalb der letzten 14 Tage, die engen Kontakt mit Ihnen hatten?

7. Haben Sie in letzter Zeit an Versammlungen oder Treffen teilgenommen oder hatten Sie engen Kontakt mit vielen unbekannten Personen?

» Antwortet ein Patient auf eine der Screeningfragen mit "Ja" und seine Körpertemperatur liegt unter 37,3 °C, kann der Zahnarzt die Behandlung bis zu 14 Tage zurückstellen. Der Patient sollte angewiesen werden, zu Hause eine Selbstquarantäne durchzuführen und jede Erfahrung mit Fieber oder einem grippeähnlichen Syndrom den örtlichen Gesundheitsbehörden zu melden.

» Wenn ein Patient auf eine der Fragen zum Screening mit "Ja" antwortet und seine Körpertemperatur nicht unter 37,3 °C liegt, sollte der Patient sofort unter Quarantäne gestellt werden, und das zahnärztliche Personal sollte sich bei der Abteilung für Infektionskontrolle des Krankenhauses oder dem örtlichen Gesundheitsamt melden.

» Wenn ein Patient auf alle Screeningfragen mit "nein" antwortet und seine Körpertemperatur unter 37,3 °C liegt, kann der Zahnarzt den Patienten mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen behandeln und spritzer- oder aerosolbildende Verfahren bestmöglich vermeiden.

» Wenn ein Patient auf alle Screeningfragen mit "nein" antwortet, seine Körpertemperatur jedoch nicht unter 37,3 °C liegt, sollte der Patient zur weiteren medizinischen Betreuung an die zuständige Abteilung bzw. an seinen Hausarzt verwiesen werden.

Zu den Standardvorkehrungen gehören:
 

Handhygiene

Die Durchführung der richtigen Handhygiene ist äußerst wichtig. Insbesondere sollten das zahnmedizinische Personal seine Hände mit Seife waschen oder mit alkoholischen Desinfektionsmitteln desinfizieren

  • vor einer Patientenuntersuchung,
  • vor zahnärztlichen Eingriffen,
  • nach der Berührung des Patienten,
  • nach Berührung der Umgebung und der Ausrüstung ohne Desinfektion und
  • nach Berührung der Mundschleimhaut, beschädigter Haut oder Wunde, Blut, Körperflüssigkeit, Sekret und Ausscheidungen.
  • Zahnärzte und Zahnärztinnen sollten vorsichtiger sein, um zu vermeiden, dass sie ihre eigenen Augen, ihren Mund und ihre Nase berühren.

Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (Handschuhe, Masken, Brillen)

In Anbetracht der Tatsache, dass die Übertragung von Infektionen über die Luft, insbesondere in Zahnkliniken und Krankenhäusern, der wichtigste Verbreitungsweg für Tröpfchen ist, wird die Verwendung von Barriereschutzausrüstung, einschließlich Schutzbrillen, Masken, Handschuhen, Kappen, Gesichtsschilden und Schutzkleidung, für alle Mitarbeiter des Gesundheitswesens in der Klinik/Krankenhausumgebung dringend empfohlen.

Aufgrund der Möglichkeit der Ausbreitung von Infektionen werden für bestimmte Situationen dreistufige Schutzmaßnahmen des zahnärztlichen Personals empfohlen;

a. Primärer Schutz (Standardschutz für das Personal im klinischen Umfeld)

  • Eine Einweg-Arbeitskappe,
  • Einweg-Operationsmaske,
  • Arbeitskleidung (weißer Kittel),
  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz,
  • Einweg-Latex- oder Nitril-Handschuhe.

b. Sekundärer Schutz (erweiterter Schutz für Zahnärzte und Zahntechniker).

  • Einweg-Arztkappe,
  • Einweg-Operationsmaske,
  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz,
  • Arbeitskleidung (weißer Kittel) mit Einweg-Isolationskleidung oder Operationskleidung im Freien,
  • Einweg-Latexhandschuhe.

c. Tertiärer Schutz (verstärkter Schutz bei Kontakt mit Patienten mit vermuteter oder bestätigter 2019-nCoV-Infektion).

Obwohl nicht davon auszugehen ist, dass ein Patient mit einer 2019-nCoV-Infektion in der Zahnklinik behandelt wird, ist in dem unwahrscheinlichen Fall, dass dies doch geschieht und der Zahnarzt den engen Kontakt nicht vermeiden kann, eine spezielle Schutzkleidung erforderlich.

  • Wenn keine Schutzkleidung zur Verfügung steht, sollte Arbeitskleidung (weißer Kittel) mit zusätzlicher Einweg-Schutzkleidung außen getragen werden.
  • Zusätzlich eine Einwegmütze,
  • Schutzbrille/Gesichtsschutz,
  • Einweg-Operationsmaske,
  • Einweg-Latexhandschuhe,
  • und undurchlässigen Schuhüberzug getragen werden sollte.

Mundspülung vor zahnärztlichen Eingriffen

Es wird allgemein angenommen, dass eine präoperative antimikrobielle Mundspülung die Anzahl der oralen Mikroben reduziert. Chlorhexidin reicht möglicherweise nicht aus, um 2019-nCoV zu eliminieren.[3] Eine präprozedurale Mundspülung, die Oxidationsmittel wie 1% Wasserstoffperoxid oder 0,2% Povidon enthält, wird empfohlen, um die Speichelbelastung der oralen Mikroben, einschließlich potentieller 2019-nCoV, zu reduzieren. [3]

Gummidamm-Isolierung

  • Die Verwendung von Kofferdam kann die Produktion von speichel- und blutkontaminierten Aerosolen oder Spritzern deutlich minimieren, insbesondere bei der Verwendung von Hochgeschwindigkeits-Handstücken und dentalen Ultraschallgeräten.
  • Bei der Anwendung von Kofferdam sollte während der Eingriffe neben der regelmäßigen Absaugung eine extra starke Absaugung für Aerosol und Spritzer verwendet werden.
  • Wenn eine Kofferdamisolierung in einigen Fällen nicht möglich ist, werden manuelle Geräte, chemo-mechanische Kariesentfernung und Hand-Scaler für die Kariesentfernung und das parodontale Scaling empfohlen, um die Erzeugung von Aerosol so weit wie möglich zu minimieren.[3]

Anti-Rückzugs-Handstück

Das zahnärztliche Hochgeschwindigkeits-Handstück ohne Rückzugssperren kann während der zahnärztlichen Eingriffe Trümmer und Flüssigkeiten ansaugen und ausstoßen. Noch wichtiger ist, dass die Mikroben, einschließlich Bakterien und Viren, die Luft- und Wasserschläuche innerhalb der Dentaleinheit weiter kontaminieren und somit möglicherweise eine Kreuzinfektion verursachen können. Die Verwendung von zahnärztlichen Handstücken ohne Anti-Rückzugsfunktion ist während der Epidemieperiode von COVID-19 verboten.

Als zusätzliche Präventivmaßnahme für eine Kreuzinfektion wird die Verwendung von zahnärztlichen Handstücken mit Anti-Rückzugsventilen oder anderen Anti-Rückfluss-Konstruktionen dringend empfohlen. [3]

Desinfektion der Klinikumgebung

Medizinische Einrichtungen sollten sowohl in klinischen Einrichtungen als auch in öffentlichen Bereichen wirksame und strenge Desinfektionsmaßnahmen ergreifen. Die klinischen Einrichtungen sollten gemäß dem Protokoll gereinigt und desinfiziert werden.[3]

Da das Coronavirus auf Oberflächen mehr als 24 Stunden überleben kann, ist es entscheidend, alle Oberflächen sauber und desinfiziert zu halten. Dies betrifft zwar das Wartezimmer, das Badezimmer und die Rezeption, doch ist es besonders wichtig, den Operationssaal so oft wie möglich zu desinfizieren. Gängige Reinigungsmittel wie 0,1 % Natriumhypochlorit, 0,5 % Wasserstoffperoxid oder 62-71 % Ethanol haben sich alle als wirksam erwiesen.[6]

Öffentliche Bereiche und Geräte sollten ebenfalls häufig gereinigt und desinfiziert werden, einschließlich Türgriffe, Stühle und Schreibtische. Der Aufzug sollte regelmäßig desinfiziert werden. Personen, die den Aufzug benutzen, sollten Masken korrekt tragen und den direkten Kontakt mit Knöpfen und anderen Gegenständen vermeiden.

Umgang mit medizinischen Abfällen

Der medizinische Abfall (einschließlich der Einweg-Schutzausrüstung nach dem Gebrauch) sollte rechtzeitig in den Zwischenlagerbereich der Zahnklinik/des medizinischen Instituts transportiert werden. Die wiederverwendbaren Instrumente und Gegenstände sollten vorbehandelt, gereinigt, sterilisiert und gemäß dem Protokoll angemessen gelagert werden.

Der medizinische und häusliche Abfall, der bei der Behandlung von Patienten mit vermuteter oder bestätigter 2019-nCoV-Infektion entsteht, wird als infektiöser medizinischer Abfall betrachtet. Es sollten doppelschichtige, gelb gefärbte Verpackungsbeutel für medizinischen Abfall und eine "Schwanenhals"-Ligatur verwendet werden. Die Oberfläche der Verpackungsbeutel sollte markiert und gemäß dem Protokoll entsorgt werden.[3]

Mitarbeiter an der Rezeption 

Die Mitarbeiter an der Rezeption sollten zu ihrem Schutz auch eine Maske/einen Atemschutz N95 haben. Es sollte eine Barriere zwischen dem Patienten und dem Rezeptionspersonal errichtet werden. Die Mitarbeiter an der Rezeption sollten sich mindestens einen Meter vom Patienten entfernt aufhalten.[6]

Schlussfolgerung

Der Zahnarztberuf hat zahlreiche Herausforderungen und Berufsrisiken, wobei der COVID-19 eine Neue ist. Seien Sie vorsichtig, konzentrieren Sie sich und folgen Sie den Empfehlungen der lokalen Gesundheitsbehörden oder den Empfehlungen der regionalen Zahnärztekammern, bis wir einen besseren Einblick in diese Krankheit haben und sie besser beherrschen.

Diese Empfehlungen können sich natürlich mit der Entwicklung der klinischen Situation ändern. Sie sind jedoch zweifellos praktische Eckpfeiler, die dem zahnärztlichen Personal helfen, diese unruhigen Momente zu steuern.

Als Angehörige der Gesundheitsberufe und verantwortungsbewusste Bürger können wir alle dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und für die "Abflachung der Kurve" zu sorgen, indem wir fundierte wissenschaftliche, gesundheitspolitische Ratschläge befolgen, die dazu beitragen, Infektionen zu begrenzen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Ausbreitung von COVID-19 hängt vollständig von unseren gemeinsamen Handlungen ab.

Wir sind der festen Überzeugung, dass ein Zahnarzt durch diese außergewöhnlichen Vorsichtsmaßnahmen dazu beitragen kann, das begrenzte Angebot an persönlicher Schutzausrüstung (PSA), das für die zahnärztliche Notfallversorgung und das an vorderster Front tätige Gesundheitspersonal, das auf die Pandemie reagiert, aufrechtzuerhalten.

Bitte schützen Sie sich und Ihre Patienten!

Referenzen

1.   WHO, die Eröffnungsrede der WHO-Generaldirektorin bei der Medienkonferenz zu COVID-19 - 11. März 2020. 2020.

2.   Versaci, M.B., CDC erinnert Ärzte an die Standard-Vorsichtsmaßnahmen und empfiehlt die Isolierung von Patienten mit Coronavirus-Symptomen. . Amerikanischer Zahnärzteverband, 7. Februar 2020.

3.   Peng, X., et al., Übertragungswege von 2019-nCoV und Kontrollen in der zahnärztlichen Praxis. Int J Oral Sci, 2020. 12(1): p. 9.

4.   Meng, L., F. Hua und Z. Bian, Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19): Neue und zukünftige Herausforderungen für die Zahn- und Mundmedizin. J Dent Res, 2020: S. 22034520914246.

5.   To, K.K., et al., Konsistenter Nachweis des neuen Coronavirus 2019 im Speichel. Klinische Infektionsdis, 2020.

6.   Fang, L.S.T., Coronavirus und der Zahnarzt, 2020, DOCS Education.