Teilnahmebedingungen Straumann® Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen für das Straumann® IDS Gewinnspiel auf der Social Media Plattform Instagram

Die Teilnahme am Gewinnspiel von Straumann®, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

 
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

a. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgt im Rahmen der Straumann® Instagram Aktion. 

b. Veranstalter ist die Straumann GmbH, Heinrich-von-Stephan-Straße 21, 79100 Freiburg. 

c. Das Gewinnspiel wird in keiner Form von Instagram und Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. 

 
2. Teilnahme

a. Teilnahmeberechtigt sind alle Zahnarztpraxen und/oder Zahnlabore mit Anschrift in Österreich,

b. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, sind die folgenden Schritte erforderlich:

1.) Folgen des Straumann Österreich Instagram Kanals

2.) Liken des Gewinnspielposts

3.) Markieren einer Person in den Kommentaren, mit welcher der Teilnehmende die IDS besuchen möchte

Die Teilnehmenden können nur am Gewinnspiel teilnehmen, wenn sie oben genannte Schritte einhalten. Die Beurteilung der Gewinnspielbeiträge sowie die Auswahl der Gewinner erfolgt durch die Straumann GmbH.

c. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Pro teilnehmender Zahnarztpraxis und/oder -labor kann nur der Gewinn eines Preises (2 Tickets) ermöglicht werden. Insgesamt werden zehn Gewinner von zehn unterschiedlichen Zahnarztpraxen und/oder -laboren ausgelost.

d. Das Gewinnspiel endet am 15. Februar 2025 um 23:59 Uhr. 

e. Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

f. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

 
3. Gewinn, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

a. Die zehn Gewinner erhalten jeweils zwei Eintrittskarten zur IDS 2025 in Köln. Hierbei wird lediglich der Eintritt zur Veranstaltung gedeckt, weitere Kosten wie Anfahrt und Übernachtung werden nicht von der Straumann GmbH übernommen. Die Gewinner erhalten ihre Eintrittskarten per digitalem Ticketcode. Nach der erfolgreichen Übermittlung der Ticketcodes sind diese nicht auf andere Personen übertragbar.

a.1. Die begleitende Person muss nicht zwingend der Person entsprechen, die unter dem Instagram-Beitrag markiert wurde.

b. Die Ermittlung der zehn Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss, indem die Teilnehmenden von der Straumann GmbH gelost werden. 

c.  Der Veranstalter behält es sich vor, bei Verdacht der Nutzung von technischen Hilfsmitteln (Hacks, Bots etc.) den Teilnehmenden vom Gewinnspiel auszuschließen. 

d.  Die zehn Gewinner werden nach Teilnahmeschluss, ab dem 16. Februar, persönlich, schriftlich oder telefonisch über ihren Gewinn informiert.

e.  Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

f.  Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden.

g. Verzichtet ein Gewinner auf seinen Preis, rückt der unmittelbar nachfolgende Teilnehmende an dessen Stelle oder es erfolgt die Ermittlung eines anderen Gewinners zu den bestehenden Konditionen.

h.  Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.